Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Monat möchten wir Sie auf folgende Entscheidungen hinweisen, die für Sie von Interesse sein könnten:
1. Auch vor dem 25. Lebensjahr liegende Beschäftigungszeiten müssen bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt werden...
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Monat möchten wir Sie auf folgende Entscheidungen aufmerksam machen, die für Sie von Interesse sein könnten:
1. Kein Betriebsübergang bei Änderung des Betriebskonzepts
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Monat möchten wir Sie auf folgende Entscheidungen aufmerksam machen, die für Sie von Interesse sein könnten:
1. Zugang von Kündigungen bei Übergabe an Ehegatten außerhalb der...
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Monat möchten wir Sie auf folgende Entscheidungen aufmerksam machen, die für Sie von Interesse sein könnten:
1. Keine Aufhebung von Ansprüchen aus betrieblicher Übung aufgrund...
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Monat möchten wir Sie auf folgende Entscheidungen aufmerksam machen, die für Sie von Interesse sein könnten:
1. Betriebsübergang auch dann, wenn nach betriebseinstellung, aber vor...
Vergütung für Rufbereitschaft auch während der Freistellung, Steuern auf Abfindung lassen sich senken, zusätzliche tarifliche und gesetzliche Urlaubsansprüche können bei Krankheit trotz der Rechtsprechungsänderung verfallen
Aufhebungsvertrag mit Betriebserwerber kann Widerspruchsrecht verwirken lassen, Unterschiedliche Behandlungen von Arbeitnehmern bei Lohnerhöhungen müssen sachlich begründet sein
Kündigung wegen unangemessenem Auftretens in der Öffentlichkeit Bedarf einer vorherigen Abmahnung, Arbeitsverhältnisse können im Rahmen eines Betriebsübergangs auch bei Erweiterung der bisherigen Dienstleistungen übergehen
Alterabhängige Abfindungsregeln sind zulässig, Arbeitnehmer haben bei dauernder Arbeitsunfähigkeit und fortbestehendem Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Urlaubsgeld
Keine Mitteilung der Sozialdaten bei Probezeitkündigungen, Zufällig mitgehörte Telefongespräche unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot